Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eleganza Immobilien UG haftungsbeschränkt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Lederer

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.eleganza-immobilien.de einzusehen.

§1 Die Firma Eleganza Immobilien UG, vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Firma Eleganza Immobilien UG verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Eleganza Immobilien UG vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Eleganza Immobilien UG sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Eleganza Immobilien UG kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Eleganza Immobilien UG eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.).
Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen. Bei Mietverträgen ab einer Laufzeit von 5 Jahren 3% aus der 10-Jahres Miete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

§1.2 Ein Maklervertrag mit der Firma   Eleganza Immobilien UG kommt im Falle Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax für ein Objekt schon dann zustande, wenn Sie auf Ihre Nachfrage hin von uns weitere Objektinformationen mitgeteilt bekommen oder ein Besichtigungstermin vereinbart wird.

§2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen (dies gilt nur wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt), der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§3 Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§4 Alle unterbreiteten Angebote der Firma Eleganza Immobilien UG sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Eleganza Immobilien UG keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Eleganza Immobilien UG ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§5 Die durch die Firma Eleganza Immobilien UG übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Firma Eleganza Immobilien UG verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Beachten Sie hierzu auch den Punkt Datenschutzhinweise auf der Internetseite: www.eleganza-immobilien.de/datenschutz/ .

§6 Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Eleganza Immobilien UG auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§7 Der Firma Eleganza Immobilien UG steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§8 Die Firma Eleganza Immobilien UG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma Eleganza Immobilien UG – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Firma Eleganza Immobilien UG keine Haftung.

§9 Ist dem Kunden der Firma Eleganza Immobilien UG das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, das ist spätestens innerhalb einer Woche, gegenüber der Firma Eleganza Immobilien UG mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§10 Die Firma Eleganza Immobilien UG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§11 Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Eleganza Immobilien UG umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Eleganza Immobilien UG das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Eleganza Immobilien UG einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 3,57 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§12 Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§13 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird für alle Business to Business Geschäfte, soweit gesetzlich zulässig, Fürth vereinbart.